Luft-Luft-Kommunikation

NFL 1-1524-18 Gültig = SOFORT

Die folgende Kanäle stehen für die betriebliche Luft-Luft-Kommunikation (bspw. Motorflug-, Hängegleiter-, Gleitflugzeug-, Segelflug-und
Ultraleichtflugbetrieb) inklusive des ggf. erforderlichen Ausbildungs-und Übungsbetriebes zwischen den beteiligten Luftfahrzeugen zur Verfügung und dürfen von allen Luftfunkstellen mit gültiger Frequenzzuteilung zum Betreiben einer Luftfunkstelle genutzt werden:
Zweck: Luft-Luft-Kommunikation
122.540
122.555
130.430

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