Flugplan

Flugplan? Für alle Flugzeugführer ein im Theorieunterricht behandeltes Thema. Nach der Ausbildung finden die ersten Flüge sicherlich in Platznähe statt. Flüge über große Entfernungen oder sogar Landesgrenzen sind in diesem Trainingszustand eher die Ausnahme. Dadurch gerät das gelernte Wissen oftmals in Vergessenheit. Wenn dieses dann abgerufen werden soll, tun sich erste Wissenslücken auf, die Scheu vor dem doch so unbekannten Wesen wächst. Das soll sich nun ändern …
flugplan

Flugplan (Beispiel)

Rechtliches… Aufgaben und Inhalte

In Deutschland muss für VFR – Flüge über die Grenze Deutschlands ein Flugplan aufgegeben werden.

Ausnahme: Für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln von und nach den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens muss nur dann ein Flugplan aufgegeben werden, wenn die Vorschriften des betroffenen Landes dies fordern und/oder während des Fluges das Gebiet oder der Luftraum eines Landes berührt wird, das nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist.

Ein Flugplan muss auch aufgegeben werden, für Flüge bei Nacht, Flüge mit Flugregelwechsel (VFR/IFR) und Wolkenflüge mit Segelflugzeugen. Soviel dazu an dieser Stelle der Vollständigkeit halber, im weiteren Verlauf werden nur UL relevante Punkte Erwähnung finden.

Ein Flugplan kann auch für alle anderen VFR-Flüge beim AIS-C aufgegeben werden, z.B. wenn das AIS-C der DFS die zeitgerechte Landung auf einem Flugplatz in Deutschland überwachen soll, sowie zur Unterstützung von SAR-Diensten.

Der Flugplan kann in allen Fällen, frühstens aber 120 Stunden vor dem geplanten Abflugtag aufgegeben werden. Für VFR-Flüge wie wir sie mit Ultraleichtflugzeugen durchzuführen gedenken, jedoch spätestens 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit. Bei später eingehenden Flugpänen kann es zu Verzögerungen in der Flugplanbearbeitung kommen.

Der Flugzeugführer kann Flugpläne auch während des Fluges aufgeben. Für Flüge ins Ausland oder für Weiterflüge nach einer Zwischenlandung ist dies aber nicht zulässig.

Flugpläne und Flugplanfolgemeldungen für VFR-Flüge der Allgemeinen Luftfahrt können fernmündlich, mittels FAX sowie über das Internet an das AIS-C übermittelt werden. Bei Flugplänen und Flugplanfolgemeldungen wird eine Statusmeldung generiert und per E- Mail oder sogar SMS an den Flugplanaufgeber übermittelt. Um der Übung weiter folgen zu können, laden Sie sich bitte das Flugplanformular [52 KB] runter.

Form und Inhalt von VFR Flugplänen

Das Flugplanformular muss vollständig ausgefüllt sein. Alle Zeiten im Flugplan sind in UTC (koordinierte Weltzeit) anzugeben. Im Winter (MEZ) minus 1 Stunde, im Sommer (MESZ) minus 2 Stunden. In den folgenden Abschnitten werden nun die besonderen und notwendigen Angaben in Flugplänen für VFR-Flüge mit deutsch registrierten Ultraleichtflugzeugen dargestellt.

Der Flugplan gliedert sich dabei in mehrere nummerierte Felder verschiedenster Größen.

Feld 7 Luftfahrzeug Kennung

Als Luftfahrzeugkennung sind folgende, aus höchstens sieben alphanumerischen Zeichen bestehende Angaben zulässig: Das Eintragungskennzeichen, bestehend aus dem Nationalitätskennzeichen für Deutschland sowie einer 4-buchstabigen Kennzeichnung. Beispiel: DMPGG

Feld 8 Flugregeln

Tragen Sie hier nun ein V für VFR ein, gefolgt von einem G für Flüge derallgemeinen Luftfahrt. Sie haben also in Feld 8 zwei Buchstaben eingetragen. Beispiel: VG

Feld 9 Anzahl / Muster / Wirbelschleppenkategorie

Nehmen an einem Flug mehrere Luftfahrzeuge des gleichen Musters teil, ist die Anzahl vor der Abkürzung einzutragen. Meistens jedoch 01. Es ist die von der ICAO festgelegte Abkürzung für den Flugzeugtyp gemäß ICAO DOC 8643 anzugeben. Für bestimmte Luftfahrzeuge sind von der ICAO gesonderte Kennungen festgelegt. Für unser Ultraleichtflugzeug tragen Sie bitte ULAC ein. Einige Typen sind bereits als LSA oder VLA auf dem Markt verfügbar. So kann es sein, dass dafür ein ICAO Code breits vorhanden ist.

Die Wirbelschleppenkategorie richtet sich nach der höchstzulässigen Startmasse des Luftfahrzeugs. Sie ist mit dem Buchstaben L für Light (bis 7000 kg) hinter dem Luftfahrzeugmuster durch einen Schrägstrich getrennt anzugeben. Sie haben in Feld 9 nun eingetragen: 01 ULAC / L

Feld 10 Ausrüstung

In diesem Feld ist die Ausrüstung eines Luftfahrzeugs mit Funk- und Funknavigationsgeräten sowie mit Transponder anzugeben. Tragen Sie einen oder mehrere der nachfolgenden aufgeführten Buchstaben entsprechend der vorhandenen und benutzbaren Ausrüstung ein.

Funk – Navigationsgeräte

F ADF
G GPS
O VOR Empfangsgerät
V VHF Funkgerät

 

Transponder

A Mode A
C Mode A und C
S Mode S (inkl. Luftfahrzeugkennung und Höhe)

 

Feld 13 Startflugplatz

Der Startflugplatz wird mit der ICAO-Ortskennung angegeben. Ist einem Flugplatz keine Ortskennung zugeteilt worden, dann ist “ZZZZ” einzutragen und im Flugplanfeld 18 “Andere Angaben” mit der Kenngruppe “DEP/” der Startflugplatz. Die voraussichtliche Abblockzeit ist der Zeitpunkt, zu dem das Luftfahrzeug voraussichtlich mit der Bewegung für den Start beginnt. Sie ist mit einer vierstelligen Zahl in UTC anzugeben. In Feld 13 haben Sie nun eingetragen: ZZZZ 0900 in Feld 18 folgt später der Eintrag DEP / Erkelenz-Kückhoven

Feld 15

Die Geschwindigkeit setzen Sie nun als erstes ein. N gefolgt von einer vierstelligen Zahl steht dabei für eine Angabe in Knoten, K geflogt von einer vierstelligen Zahl für die Angabe in Kilometern pro Stunde. Da alle Flugverkehrskontrollstellen meistens mit Angaben in Knoten und NM arbeiten, ist die Wahl dieser Angabeform hier sehr empfehelnswert.

Die Reiseflughöhe ist bei VFR-Flügen am Tage mit VFR anzugeben.

In der Spalte Route ist die geplante/beantragte Streckenführung anzugeben, durch Angabe eines Streckenpunktes (VOR/ NDB/Intersection). Die Angabe eines Punktes in Koordinaten mit geographischer Breite und Länge ist auch möglich, aber in der BRD nicht zulässig. Die Streckenführung entlang einer IFR-Luftstraße ist ebenfalls denkbar. Streckenpunkte sind so zu wählen, dass eine Flugzeit von 30 Minuten oder eine Flugstrecke von 200 NM nicht überschritten wird. Bei VFR-Flügen nach Deutschland ist die Stelle des Überfluges der Staatsgrenze in Feld 18mit der Kenngruppe EET/ anzugeben.

Feld 16

Zielflugplatz und Ausweichflugplatz werden mit der ICAO-Ortskennung angegeben. Ist keine Ortskennung zugeteilt worden, dann ist ZZZZ einzutragen und im Flugplanfeld 18 “Andere Angaben” mit der Kenngruppe DEST/ der Zielflugplatz, bzw. ALTN/ Ausweichflugplatz im Wortlaut anzugeben.

Die voraussichtliche Gesamtflugdauer ist für VFR-Flüge die erforderliche Zeit vom Start bis zur Ankunft am Zielflugplatz. Sie ist mit einer vierstelligen Zahl in Stunden und Minuten anzugeben.

Feld 18

Für die Durchführung von VFR-Flügen sind hier insbesondere folgende Einträge relevant:

ETT/ Voraussichtliche Flugzeit bis zu einem Streckenpunkt oder einer FIR Grenze
TYP/ Luftfahrzeugmuster ( Tecnam P92 / Ikarus C42)
DEP/ Startflugplatz, wenn die Buchstabenkombination ZZZZ angegeben ist.
DEST/ Zielflugplatz, wenn als Kennung die Buchstabenkennung ZZZZ angegeben ist
DOF/ Tag des Starts,wenn der Flugplan mehr als 24 h vor dem Abflug aufgegeben wird. Angabe in JJMMTT
ALTN/ Ausweichflugplatz, wenn als Kennung die Buchstabenkennung ZZZZ angegeben ist.

 

Feld 19

Im Rahmen des Flugalarmdienstes werden folgende Angaben benötigt

Nicht vorhandene Ausrüstung ist durch Streichen zu kennzeichnen!

E/ Höchstflugdauer in Stunden und Minuten
P/ Anzahl Personen an Bord einschl. des Lfz.-Führers
R/ Verfügbare Notfrequenzen VHF 121.500 oder ELT
S/ Art der mitgeführten Sicherheitsausrüstung
J/ Art der mitgeführten Schwimmwesten
D/ Anzahl, Tragfähigkeit, Art und Farbe der mitgeführten Schlauchboote
N/ Farbe ggf. besondere Makierung des LFZ
A/ Ergänzende Angaben zur Rettungsausrüstung
C/ Name des verantwortlichen Flugzeugführers

 

Sonstiges

Der Flugplanaufgeber sollte immer seine Erreichbarkeit für Rückfragen und weitere Informationen bis kurz vor dem Start vorzugsweise durch Angabe einer Telefonnummer sicherstellen. Ebenso ist hier anzugeben, ob und welche Art des Pre-Flight Information Bulletin gewünscht wird. Dieses wird dann nach Aktivierung des Flugplans spätestens drei Stunden vor der EOBT an die angegebene Empfängeradresse (Fax oder E-Mail) versendet.

Es wird unterschieden zwischen Flugplänen für Flüge nach Sichtflugregeln mit Start in Deutschland und mit Start außerhalb Deutschlands. Für einen Flug nach Sichtflugregeln mit Start in Deutschland ist, sofern erforderlich, vor dem Start ein Flugplan beim Flugberatungsdienst aufzugeben. Für einen Flug nach Sichtflugregeln mit Start im Ausland können die Flugpläne beim AIS-C zur Weiterleitung an die für den Startflugplatz zuständige Stelle aufgegeben werden